Ganz entspannt entscheiden. Damit Sie mit Ihrer Entscheidung und Ihrem Fahrzeug restlos zufrieden sein können, verpflichtet sich der Verkäufer, den vom Käufer erworbenen Gebrauchtwagen gegen einen anderen Gebrauchtwagen umzutauschen. Voraussetzung ist, dass dieser mindestens den gleichen Verkaufspreis wie der ursprünglich gekaufte Gebrauchtwagen hat.
Der Käufer zahlt für den Umtausch lediglich eine Gebühr in Höhe von 2,5 % des Kaufpreises des umzutauschenden Gebrauchtwagens sowie eine Nutzungsentschädigung von 0,30 EUR je gefahrenen Kilometer.
Gemäß den Umtauschbedingungen.