Citroën Vertragswerkstatt · Service für alle Fahrzeuge · Neu-, Jahres- & Gebrauchtwagen aller Fabrikate
Schön, dass Sie uns virtuell am PC oder mobil besuchen. Auf unseren Seiten werden Sie sehen und erleben – wir drehen für Sie auf. Und – wir sind im vollen Umfang für Sie da – Verkauf, Werkstatt, Service, Zubehör- und Ersatzteileverkauf! Dabei halten wir die Hygienevorschriften selbstverständlich ein.
Es ist eine großartige Aufgabe: seit nunmehr über 25 Jahren stellen wir uns Tag für Tag den Kundenwünschen und wachsen mit den Herausforderungen. Ihre Zufriedenheit zu spüren – das motiviert uns immer wieder auf’s Neue.
Es beweist uns, dass Tugenden wie Zuverlässigkeit, Treue und Ehrlichkeit keineswegs aus der Mode gekommen sind. Bei uns erhalten Sie nicht nur professionellen Rundum-Service, sondern auch Qualität – eben das, was Sie erwarten. Und mit unserem Engagement im Internet wollen wir Ihnen das Leben mit Ihrem Fahrzeug, egal ob Citroën, Peugeot oder irgend ein anderes Fabrikat, noch ein wenig komfortabler und einfacher gestalten.
Hier können Sie sich Ihren Neuwagen, Jahreswagen oder Gebrauchtfahrzeug aussuchen oder ihn von uns für Sie suchen lassen. Termine für Inspektionen, Hauptuntersuchungen und / oder Reparaturen persönlich und mit unserer Baumann-Service-App für Pkw, Wohnmobile oder Transporter vereinbaren. Und natürlich unsere vielfältigen Dienstleistungen, wie zum Beispiel fairen Autoankauf, kennen lernen.
Ebenso finden Sie im Autohaus Baumann eMobilität. In Form von EBIKEs, eMotorrädern, oder Elektro-fahrzeuge.
Überzeugen Sie sich hier – und natürlich auch persönlich – von unserem freundlichen Team sowie unseren preiswerten Angeboten. Wir freuen uns auf Ihren Besuch in unserem Autohaus. In der Fußzeile finden Sie unsere Öffnungszeiten.
Ihr BAUMANN AUTOMOBILE Team
Sie haben für Ihr Auto schicke neue Felgen für die Winterreifen gekauft, einen Sportauspuff montiert oder etwas am Fahrwerk verändert?
Dann erlischt die sogenannte Betriebserlaubnis, wenn es kein für Ihr Fahrzeug passendes Gutachten gibt oder die Änderungen nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind!
Für jedes Fahrzeug gibt es die „Übereinstimmungserklärung“, auch COC-Papier genannt. Sie liegt im Fahrzeugbrief als Beilage und ist ein sehr wichtiges Dokument. Hier stehen beispielsweise die zugelassenen Reifen- und Felgengrößen drin. Haben Sie Felgen und Reifen gekauft, die dieser Spezifikation entsprechen, reicht die ABE, die Allgemeine Betriebserlaubnis, zur Verwendung aus. Allerdings muss auch hier expliziert Ihr Modell aufgeführt sein!
Für alle anderen Fälle muss die dann montierte Rad- Reifenkombination von einer anerkannten Prüforganisation geprüft werden, sonst erlischt die Betriebserlaubnis und damit der Versicherungsschutz!
Also, Vorsicht bei vermeintlichen Schnäppchen, gibt es kein passendes Gutachten, Finger weg!
Wie heißt es so schön: „Fragen Sie jemanden, der sich damit auskennt.“
In diesem Sinn
Beste Grüße und unfallfreie Fahrt wünscht
Christian Baumann
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Letzte Aktualisierung: 06.01.2021
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